Die Anschaffung eines Hundes ist eine große Entscheidung. Immerhin sind damit viel Zeit, Verantwortung und nicht zuletzt auch Geld verbunden. Wer einen Hund kauft - egal, ob vom Züchter, aus dem Tierheim oder von privat - sollte daher auch vertraglich auf Nummer sicher gehen.
Kaufvertrag schützt bei unliebsamen Überraschungen
"Kaufverträge schützen Käufer und Verkäufer", erklärt Franziska Obert, Expertin der Agila Haustierversicherung. "Sie dienen als eine Art Garantie, aus der sich für beide Seiten Ansprüche über den
Umgang mit dem Hund ableiten lassen." Die zentralen Vertragsdaten sind Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer. So können beide jederzeit in Kontakt treten. Genauso wichtig sind Informationen
über den Gesundheitszustand des Tieres. Werden gravierende Krankheiten verschwiegen, steht der Verkäufer in der Pflicht, die Tierarztkosten zu übernehmen. Daneben sollte der Kaufvertrag gerade
bei Rassehunden auch Auskunft über die Eigenschaften des Tieres geben. Zeigt ein Jagdhund beispielsweise keinen Jagdtrieb, obwohl dieser im Kaufvertrag zugesichert wurde, hat der Käufer ein
Anrecht auf eine Preisminderung oder Schadensersatz. Für den Verkäufer ergibt sich über den Vertrag beispielsweise die Möglichkeit, die Haltungsbedingungen des Hundes zu beeinflussen:
Zwingerhaltung etwa ist so auszuschließen. Handelt der Käufer dieser Abmachung zuwider, kann der Verkäufer den Hund zurückfordern. "Musterverträge gibt es im Internet kostenlos. Diese Vorlagen
sollten die Vertragspartner dann individuell anpassen, um alle relevanten Punkte aufzunehmen", empfiehlt Expertin Obert.
Heimtierpass gibt Auskunft über Impfungen
Mindestens ebenso wichtig wie der Kaufvertrag ist der sogenannte EU-Heimtierpass, der neben dem Tierarztkontakt auch den Nachweis bereits erfolgter Impfungen enthält. Käufer sollten insbesondere
bei Welpen darauf achten, dass die ersten empfohlenen Teilimpfungen vermerkt sind. Denn sie schützen die Tiere vor hochansteckenden und mitunter tödlichen Krankheiten wie Staupe, Hepatitis oder
Tollwut. Verantwortungsvolle Züchter lassen diese Grundimmunisierung in den ersten drei Lebensmonaten ihrer Welpen vornehmen, auch wenn in Deutschland keine gesetzliche Impfpflicht für Hunde
besteht. Selbst ein beim Kauf gesunder Hund kann im Laufe seines Lebens jedoch krank werden oder Verletzungen erleiden. Um sich auch für diesen Fall finanziell abzusichern, empfiehlt sich ein
Tierkrankenschutz, den Spezialversicherer wie Agila anbieten. Sind dann alle versicherungstechnischen Hürden genommen, steht einem sorglosen Start ins Leben mit Hund nichts mehr im Wege.
(djd).
Hundehalterhaftpflicht - in manchen Bundesländern Pflicht
(djd). Hunde sind nicht über die Privathaftpflicht der Besitzer mitversichert. Deswegen ist es ratsam, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. In Berlin, Brandenburg, Hamburg,
Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der Schutz sogar gesetzlich vorgeschrieben. Diese spezielle Versicherung greift, wenn das Tier Personen-, Sach- und Vermögensschäden
verursacht. Dazu zählen zum Beispiel Bisswunden, Unfallschäden oder zerkaute Sofakissen. Mieter sollten zudem sichergehen, dass auch Mietsachschäden mit abgedeckt sind. Weitere Informationen gibt
es unter agila.de.
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